11. Febru­ar 2020

Anwohnerparken

Mit gro­ßer Ver­wun­de­rung hat die CDU-Frak­­ti­on die Stel­lung­nah­me der Stadt­ver­wal­tung zum The­ma Anwoh­ner­par­ken in May­en zur Kennt­nis genom­men. Obwohl es bis heu­te jeder gesetz­li­chen Grund­la­ge ent­behrt, phi­lo­so­phiert die Stadt­ver­wal­tung in Per­son des Ober­bür­ger­meis­ters bereits über eine Gebüh­ren­an­pas­sung um bis zu 800%. Dies mag die per­sön­li­che Mei­nung von wem auch immer sein, mehr aller­dings auch nicht.

Bis heu­te fehlt es an den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, die die­se Gebüh­ren­an­pas­sung ermög­li­chen wür­de. Es han­delt sich hier­bei ledig­lich um eine Anre­gung aus dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um, die der zustän­di­ge Minis­ter Andre­as Scheu­er in ihrer Ver­selb­stän­di­gung jüngst bereits wie­der ein­ge­fan­gen hat. Dar­über hin­aus bleibt fest­zu­hal­ten, dass Fest­set­zun­gen von städ­ti­schen Gebüh­ren und Steu­ern eine ori­gi­nä­re Ange­le­gen­heit des Stadt­ra­tes sind, zu denen die Ver­wal­tung ledig­lich einen Vor­schlag unterbreitet.

Dabei ist es selbst­ver­ständ­lich, dass man bei ver­än­der­ten gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen auch über eine Anpas­sung der Gebühr reden kann. Die Anwoh­ner aller­dings ohne Not mit einer der­ar­ti­gen Stei­ge­rung zu ver­un­si­chern, hal­ten wir für den fal­schen Weg. Hier bedarf es im Vor­feld eines offe­nen Dia­logs mit den betrof­fe­nen Anwoh­nern und Ver­mie­tern. Denn eines ist klar: wir müs­sen die Attrak­ti­vi­tät unse­rer Innen­stadt – und dazu zählt auch die Attrak­ti­vi­tät des Woh­nens in der Innen­stadt – dau­er­haft stär­ken und nicht schwä­chen. Dafür wer­den wir uns einsetzen.