7. Okto­ber 2021

CDU Mayen beantragt Prüfung bzgl. Straßenbeleuchtung — Eigene Betreuung könnte sich für die Stadt lohnen

Die Stra­ßen­be­leuch­tung in May­en ver­ur­sacht seit gerau­mer Zeit berech­tig­ten Ärger bei den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, häu­fi­ge, oft län­ger­fris­ti­ge Aus­fäl­le gan­zer Stra­ßen­zü­ge sind zu bekla­gen. Auf­grund der gro­ßen Pro­ble­me mit der bis­he­ri­gen War­tungs­fir­ma muss­ten Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den, die im Stadt­rat ein­ver­nehm­lich von allen Frak­tio­nen getra­gen wur­den. Nun gibt es zunächst eine Inte­rims­ver­ein­ba­rung mit der EVM zu War­tung der Straßenbeleuchtung.

Vor dem Hin­ter­grund der in Rede ste­hen­den euro­pa­wei­ten Neu­aus­schrei­bung der tech­ni­schen Dienst­leis­tun­gen rund um die Stra­ßen­be­leuch­tung, stellt die CDU-Frak­­ti­on fol­gen­de Anträ­ge zum kom­men­den Stadtrat:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, vor einer Neu­aus­schrei­bung der tech­ni­schen Ver­trags­dienst­leis­tun­gen Stra­ßen­be­leuch­tung die Mög­lich­keit einer ent­spre­chen­den Beauf­tra­gung der Stadt­wer­ke May­en recht­lich und tat­säch­lich zu prüfen.
  2. Hier­zu ist es erfor­der­lich, die dor­ti­gen Ver­tre­ter der Stadt anzu­wei­sen, in den ent­spre­chen­den Gre­mi­en der Stadt­wer­ke die Vor­aus­set­zun­gen für eine Über­nah­me zeit­nah zu prü­fen, was hier­mit bean­tragt wird.

Der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Chris­toph Rosen­baum zur Begrün­dung: „Die Ver­gan­gen­heit hat gezeigt, dass die Stadt May­en zum einen eine Stra­ßen­be­leuch­tung in zum Teil deso­la­tem Zustand über­nom­men hat und zum ande­ren, dass der aus der euro­pa­wei­ten Aus­schrei­bung her­vor­ge­gan­ge­ne Ver­trags­dienst­leis­ter sei­ner Auf­ga­be zu kei­nem Zeit­punkt gewach­sen war. Mit dem geplan­ten Erwerb der neu­en Bau­ho­fim­mo­bi­lie erge­ben sich zudem nun auch räum­li­che Mög­lich­kei­ten, eine Betreu­ung der Stra­ßen­be­leuch­tung durch die Stadt­wer­ke in Betracht zu zie­hen. Daher ist es zwin­gend gebo­ten, die­ses Sze­na­rio zuvor recht­lich und tat­säch­lich zu prü­fen. Fer­ner muss auch in Betracht gezo­gen wer­den, dass die Stadt­wer­ke per­spek­ti­visch die Stra­ßen­be­leuch­tung von der Stadt über­nimmt und so Syn­er­gie­ef­fek­te nutzt – natür­lich in bei­den Fäl­len bei einer ent­spre­chen­den per­so­nel­len und tech­ni­schen Aus­stat­tung der Stadtwerke.“